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Öffentlichkeitsarbeit Allgemein

Bezirk Vöcklabruck: Waldbrandschutz-Verordnung ab 15.03.2024 bis 31.10.2024 in Kraft

Bezirk Voecklabruck zur Übersicht

Jegliches ANZÜNDEN VON FEUER und das RAUCHEN ist in WALDGEBIETEN sowie in deren Gefährdungsbereichen VERBOTEN

In den Waldgebieten aller Gemeinden des Bezirkes Vöcklabruck sowie in deren Gefährdungsbereichen ist jegliches Anzünden von Feuer und das Rauchen verboten.

Ein Gefährdungsbereich ist überall dort gegeben, wo die Bodendecke oder die Windverhältnisse das Übergreifen eines Bodenfeuers oder eines Feuers durch Funkenflug in den benachbarten Wald begünstigen.

Medienbild: Feuerwehr Stroheim